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21.09.2009 | ZVEH: Chemikalien-Klimaschutzverordnung schlecht umgesetzt

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist seit Juli 2008 in Kraft, am 4. Juli 2009 lief die erste Übergangsfrist aus. Dies betrifft besonders Betriebe, die bisher auf Basis des „Kleinen Kältescheins“ gearbeitet haben. Der ZVEH bemängelt verwirrende, uneinheitliche Regeln in den Bundesländern und drängt auf eine rasche Abhilfe.
"Die Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutz- verordnung (ChemKlimaschutzV) kommt nur schleppend voran", teilt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informations-technischen Handwerke (ZVEH) mit. Die gesetzlichen Vorgaben würden von den Bundesländern unterschiedlich interpretiert, was für Verwirrung bei den Anwendern sorge. Nun soll der zuständige Bund/Länderaus- schuss für Chemikaliensicherheit (BLAC) bis Herbst 2009 einheitliche Vorgaben erstellen. Bis dahin, so befürchtet der ZVEH, werde sich an der undurchsichtigen Lage wenig ändern. Der ZVEH ist gemeinsam mit dem Zentral- verband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den Abstimmungsprozess eingebunden und will sich im Sinne seiner Mitgliedsbetriebe für eine schnelle Lösung einsetzen.
Die ChemKlimaschutzV ist seit Juli 2008 in Kraft. Am 4. Juli 2009 lief die erste Übergangs- frist aus. Seitdem müssen alle Betriebe, die unter anderem an Kältekreisläufen von Klimageräten und Wärmepumpen arbeiten, entsprechende Sachkunde nachweisen. Vorläufige Sachkundebescheinigungen gelten maximal bis Juli 2011. In den elektro- und informationstechnischen Handwerken sind besonders die Betriebe betroffen, die bisher auf der Basis des „Kleinen Kältescheins“ Arbeiten ausgeführt haben. Diese Betriebe müssen nun Bescheinigungen beantragen. Musterschreiben für die Anträge erhalten sie von den Elektro-innungen sowie den Landesinnungs- verbänden.
Schulung für elektrohandwerkliche Betriebe
Der ZVEH hat in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden und dem bundesweiten Schulungsnetzwerk ELKOnet bereits eine Fortbildungsmaßnahme ins Leben gerufen. Wer die zweitägige Schulung mit Prüfung erfolgreich absolviert, erfüllt die Voraussetzungen für die Erlangung des Sachkundenachweises. Dies gilt für Betriebe,
die bereits im Besitz des „Kleinen Kältescheins“sind. Auf diese Weise haben der ZVEH und seine Mitgliedsorganisation Lösungswege erarbeitet, die es den Betrieben ermöglichen, nach Maßgabe der ChemKlimaschutzV in ihren angestammten Tätigkeitsfeldern weiter tätig sein zu können.
Viele Punkte strittig
Derzeit ist zwischen den Landesbehörden und dem Bundesumweltministerium beispiels- weise strittig, wann überhaupt die gesonderte Sachkunde erforderlich ist. Es stellt sich die Frage, ob zum Beispiel die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV bei „jeglichen Arbeiten an Wärmepumpen“ nachgewiesen werden muss oder nur bei „direkten Arbeiten am Kälte- kreislauf“. Der ZVEH zeigt sich erstaunt über diese unklare Interpretation der gesetzlichen Vorlage, da die ChemKlimaschutzV in diesem Punkt sehr eindeutig sei.
Der ZVEH und seine Mitgliedsorganisationen haben für alle Betriebe den Weg bereitet, die Arbeiten an Kältekreisläufen ausführen. Wenn dieser Weg von den Betrieben beschritten wird, sind sie auf der sicheren Seite. Der ZVEH rät betroffe: nen Elektrobetriebe, sich für weitere Informationen an ihre Innung oder den Landesinnungsverband zu wenden.
