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22.10.2009 | ZVEH: Bessere Stimmung in den Elektrohandwerken


In allen Kindergärten und Schulen sollten Brandmeldeanlagen (BMA)
installiert werden, fordert der Zentralverband Elektrotechnik- und
Elektronikindustrie (ZVEI). „Es reicht nicht aus, sich nur auf
Rauchwarnmelder zu verlassen“, so Angelika Staimer,
Lenkungskreis-Vorsitzende des ZVEI-Fachverbands Sicherheitssysteme.
Besonders in Bildungseinrichtungen, Kitas und kleineren
Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben gebe es vielfach
Unsicherheiten, welche Brandschutzeinrichtungen zu installieren
seien, so der ZVEI. Das jeweilige Bauordnungsrecht der Länder
enthalte hier oftmals keine exakten Vorgaben. „Rauchwarnmelder sind
eine hervorragende Erfindung. Mit ihnen lassen sich wirkungsvoll
Personenschäden vermeiden. Sie sind aber ausschließlich für
Wohnungen geeignet“, betont Staimer. In allen anderen Gebäuden
seien Brandmeldeanlagen wichtig, vor allem weil sie im Schadensfall
automatisch Feuerwehr und Polizei benachrichtigen.
Der ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme informiert in einem neuen
Merkblatt ausführlich über die unterschiedlichen Aufgaben und
Einsatzbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen. Das
achtseitige Heft soll laut ZVEI zudem mehr Sicherheit bei
Konzeption und Planung bieten.
Verkehrssicherungspflicht: Offene Flanke für Betreiber
„Gebäudebetreiber sollten immer auch rechtliche Aspekte beachten“,
so Staimer. Selbst wenn alle Auflagen des Baurechts erfüllt
scheinen, könne die so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt
werden. Dann habe ein Opfer unter Umständen
Schadensersatzansprüche, weil keine ausreichenden
Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Staimer warnt: „Das Thema
hat sich also nicht automatisch erledigt, wenn alle
Brandschutzauflagen erfüllt sind.“
Rauchwarnmelder sind in sieben Bundesländern für neue Wohnhäuser
und mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung von Altbauten
vorgeschrieben. Gefahr signalisieren sie mit einem Warnton und
ermöglichen so Personen die Selbstrettung. Brandmeldeanlagen
erkennen mit Spezial-Meldern neben Rauch meist auch Hitze, Gase
oder offene Flammen und alarmieren automatisch Feuerwehr,
Rettungsdienste oder Polizei. Moderne Anlagen können optische und
akustische Systeme zur Fluchtweglenkung, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen und auch Fahrstühle steuern.
Das neue ZVEI-Merkblatt 33003:2009-08 hat einen Umfang von acht
Seiten (Format DIN A4). Gedruckte Exemplare können gegen eine
Schutzgebühr von fünf Euro (zuzügl. MwSt., Porto und Verpackung)
beim ZVEI unter sicherheitssysteme(at)zvei.org angefordert werden.
Das Merkblatt steht aber auch als PDF zum kostenlosen Herunterladen
im Internet zur Verfügung: Zu finden ist es unter
www.zvei.org/sicherheitssysteme in der Kategorie „Publikationen“
> „Brandmeldesysteme“.
