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22.10.2009 | ZVEH: Bessere Stimmung in den Elektrohandwerken

In allen Kindergärten und Schulen sollten Brandmeldeanlagen (BMA) installiert werden, fordert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). „Es reicht nicht aus, sich nur auf Rauchwarnmelder zu verlassen“, so Angelika Staimer, Lenkungskreis-Vorsitzende des ZVEI-Fachverbands Sicherheitssysteme.

Besonders in Bildungseinrichtungen, Kitas und kleineren Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben gebe es vielfach Unsicherheiten, welche Brandschutzeinrichtungen zu installieren seien, so der ZVEI. Das jeweilige Bauordnungsrecht der Länder enthalte hier oftmals keine exakten Vorgaben. „Rauchwarnmelder sind eine hervorragende Erfindung. Mit ihnen lassen sich wirkungsvoll Personenschäden vermeiden. Sie sind aber ausschließlich für Wohnungen geeignet“, betont Staimer. In allen anderen Gebäuden seien Brandmeldeanlagen wichtig, vor allem weil sie im Schadensfall automatisch Feuerwehr und Polizei benachrichtigen.

Der ZVEI-Fachverband Sicherheitssysteme informiert in einem neuen Merkblatt ausführlich über die unterschiedlichen Aufgaben und Einsatzbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen. Das achtseitige Heft soll laut ZVEI zudem mehr Sicherheit bei Konzeption und Planung bieten.

Verkehrssicherungspflicht: Offene Flanke für Betreiber

„Gebäudebetreiber sollten immer auch rechtliche Aspekte beachten“, so Staimer. Selbst wenn alle Auflagen des Baurechts erfüllt scheinen, könne die so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt werden. Dann habe ein Opfer unter Umständen Schadensersatzansprüche, weil keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Staimer warnt: „Das Thema hat sich also nicht automatisch erledigt, wenn alle Brandschutzauflagen erfüllt sind.“

Rauchwarnmelder sind in sieben Bundesländern für neue Wohnhäuser und mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung von Altbauten vorgeschrieben. Gefahr signalisieren sie mit einem Warnton und ermöglichen so Personen die Selbstrettung. Brandmeldeanlagen erkennen mit Spezial-Meldern neben Rauch meist auch Hitze, Gase

oder offene Flammen und alarmieren automatisch Feuerwehr, Rettungsdienste oder Polizei. Moderne Anlagen können optische und akustische Systeme zur Fluchtweglenkung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und auch Fahrstühle steuern.

Das neue ZVEI-Merkblatt 33003:2009-08 hat einen Umfang von acht Seiten (Format DIN A4). Gedruckte Exemplare können gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro (zuzügl. MwSt., Porto und Verpackung) beim ZVEI unter sicherheitssysteme(at)zvei.org angefordert werden. Das Merkblatt steht aber auch als PDF zum kostenlosen Herunterladen im Internet zur Verfügung: Zu finden ist es unter www.zvei.org/sicherheitssysteme in der Kategorie „Publikationen“ > „Brandmeldesysteme“.

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