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14.01.2010 | Stiebel Eltron: Zertifiziert gemäß der ChemKlimaschutzV

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgase, wie sie in Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. Stiebel Eltron hat sich nun gemäß der Verordnung als Unternehmen zertifizieren lassen.

Stiebel Eltron lässt sich zertifizieren

„Das Unternehmen ist berechtigt, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten wie Dichtheitskontrollen, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung an ortsfesten und mobilen Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

einschließlich deren Kältemittel-Kreisläufe durchzuführen“, so schreibt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim in ihrem Bescheid über die erfolgreiche Zertifizierung von Stiebel Eltron.

Inhaber des "Kleinen Kältescheins" müssen einen neuen Sachkundenachweis erlangen

Die Verordnung der Europäischen Union regelt den Umgang mit Kältemitten neu. Wer mit Stoffen zu tun hat, die fluorierende Treibhausgase enthalten, muss seine Sachkunde seit dem 4. Juli 2009 nachweisen. Dies gilt für Hersteller ebenso wie für Fachhand-werksbetriebe. Danach müssen auch die Inhaber des sogenannten ‚Kleinen Kältescheins‘, der bisher das Arbeiten an Kältekreisläufen mit einer Kältemittel-Füllmenge bis fünf Kilo

ermöglichte, einen neuen speziellen Sachkunde-nachweis erlangen. Beschränkt sich der Betrieb lediglich auf Installationsarbeiten ohne Umgang mit Kältemittel, ist diese Zertifizierung nicht erforderlich. Stehen dagegen Reparaturarbeiten an, bei denen in den Kältemittel-Kreislauf eingegriffen wird, muss die Sachkunde nachgewiesen werden. Das gilt sowohl für Wärmepumpen als auch Klima-Anlagen.

„Stiebel Eltron erfüllte auf Anhieb alle Anforderungen […]"

„Stiebel Eltron erfüllte auf Anhieb alle Anforderungen der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase“, erläutert Heinz-Jürgen Wyzgol aus dem Bereich Reparaturtechnik bei Stiebel Eltron.

Im ersten Schritt erlangten rund 120 Mitarbeiter des Hauses die verlangte Sachkundebe-scheinigung nach Paragraph 5 der Verordnung. Damit stand der erfolgreichen Unternehmens-zertifizierung nach Paragraph 6 nichts mehr im Wege.

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