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23.03.2011 | BWP: Neues Marktanreizprogramm für Wärmepumpen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) hat die Förderrichtlinie für Wärmepumpen im
Marktanreizprogramm (MAP) geändert. Dadurch verbessern sich die
Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) hat die Förderrichtlinie für Wärmepumpen im
Marktanreizprogramm (MAP) geändert. Dadurch verbessern sich die
Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich.
Zur ISH 2011 in Frankfurt wurde es bekannt gegeben: Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) hat eine Änderung der Förderrichtlinie für Wärmepumpen im
Marktanreizprogramm (MAP) beschlossen, durch die sich die
Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich verbessern. „Für das
Jahr 2011 ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um die weitere
Verbreitung von Wärmepumpen zu fördern“, kommentiert Karl-Heinz
Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP).
„Investitionen in das nachhaltige Heizen mit Wärmepumpen und damit
in den Klimaschutz werden vom Staat jetzt wieder belohnt!“
Karlheinz Reitze, Geschäftsführer von Stiebel Eltron, zeigte sich
erleichtert: „Jetzt herrscht Klarheit.“
So wird die Bemessung der Fördersumme von der Wohnfläche auf die
installierte Heizleistung im Normpunkt umgestellt. Für die Kunden,
die nun keinen teuren Wohnflächennachweis mehr benötigen, bedeutet
das einen echten geldwerten Vorteil. „Der kostenintensive
Wohnflächennachweis nach DIN 277, den bisher zum Beispiel ein
Architekt erstellen musste, fällt damit weg“, so Reitze. „Die
Antragstellung wird also einfacher und kostengünstiger.“
Auch Großwärmepumpen werden gefördert
Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden zukünftig mit einer
Mindestsumme von 2.400 Euro je Anlage gefördert, bei Leistungen
über 10 Kilowatt erhöht sich auch die Fördersumme. Für
Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten Bauherren pauschale Fördersummen
von 900 bis 1.200 Euro je nach Leistung der Wärmepumpe.
Die Differenzierung in den Fördersummen zu erdgekoppelten Systemen ist den Annahmen aus der vom BMU in Auftrag gegebenen Studie „Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) für den Zeitraum 2009 bis 2011“ über die gestiegene Wirtschaftlichkeit bei Luftsystemen geschuldet.
Auch Großwärmepumpen über 100 kW werden nun in die KfW-Förderung
aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von mindestens 10.000 Euro.
Zusätzlich zur Basisförderung im MAP kann für alle Wärmepumpen 600
Euro Kombinationsbonus in Anspruch genommen werden, wenn
gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage
installiert wurde.
Niedrigere Jahresarbeitszahlen erforderlich
Positiv bewertet der BWP auch die Absenkung der Jahresarbeitszahlen
(JAZ): Sowohl für Sole/Wasser-, als auch für
Wasser/Wasser-Wärmepumpen muss nur noch eine JAZ von 3,8
nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. In
Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung durch die Wärmepumpe
stellt die Richtlinie eine JAZ von 4,0 als Förderbedingung auf.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist nur eine Mindest-JAZ von 3,5
notwendig. Großwärmepumpen über 100 kW müssen eine JAZ von 3,8
vorweisen, um förderfähig zu sein. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen
gilt eine JAZ von 1,3 und der gleiche Fördersatz wie für
erdgekoppelte, elektrisch betriebene Wärmepumpen.

