Bundestag schafft den Solardeckel ab

Der Bundestag hat den »Photovoltaik-Förderdeckel« von 52 Gigawatt beseitigt. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Entscheidung und legt einen 7 Punkte-Plan zur weiteren Solarisierung der Energieversorgung vor.

Seit mehr als einem halben Jahr bangte die Solarbranche, ob der Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch rechtzeitig vor dem Erreichen der entscheidenden Photovoltaik-Zubaumarke von 52 Gigawatt beseitigt würde. Kurz vor der Sommerpause des Parlaments wurde der Deckel wie zugesagt abgeschafft. Die Energiewirtschaft reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages.

Nun empfiehlt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), die Solarisierung der Energieversorgung durch den Abbau weiterer Marktbarrieren noch in diesem Jahr deutlich zu beschleunigen. Unter dem Motto „Auf geht´s“ legte der BSW dafür am 19. Juni einen 7-Punkte-Fahrplan vor. „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Zugleich würden damit mindestens 50.000 neue Vollzeitjobs in der Branche möglich.

Empfehlungen für die Zukunft

An erster Stelle empfiehlt der Verband eine Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten PV-Leistung ab 2022. Die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2030 vorgesehenen solaren Kraftwerkskapazitäten müssten bereits Mitte der 20er Jahre errichtet sein. Nur so eine „Stromerzeugungslücke“ vermeidbar, die sonst infolge des Atom- und Kohleausstiegs bereits in drei Jahren aufreißen könne.

Damit Batteriespeicher ihre wichtige kurzfristige Pufferfunktion für die Energiewende im erforderlichen Umfang erfüllen können, müsse ihre Kapazität in den nächsten zehn Jahren verzehnfacht werden, fordert der BSW. Hinzu komme, dass die von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Wasserstoffstrategie zwar gute Ansätze umfasse, bis 2030 aber nur einen Bruchteil der darüber hinaus notwendigen saisonalen Speicherkapazität schaffen könne. Gegen Ende des Jahrzehnts müsse bereits die vierfache Leistung an Wasserstoff-Elektrolyseuren vorliegen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, berechneten Gutachter von EuPD Research.

Als vorrangige Marktbarrieren führte die Solarwirtschaft unter anderem die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage an, ungeeignete Regelungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und eine viel zu restriktive „Standortkulisse“ für ebenerdig errichtete Solarparks.

Im Falle der Einführung angemessener CO2-Mindestpreise könne die Förderabhängigkeit der Photovoltaik in den kommenden Jahren deutlich verringert werden. Der durch starke Preisschwankungen gekennzeichnete europäische Emissionshandel böte zu wenig Investitionsimpulse und gleiche Marktverzerrungen zuungunsten Erneuerbarer Energien nur unzureichend aus. Er bilde nur einen Bruchteil der Gesundheits- und Klimafolgenkosten fossiler Energieträger ab.

Weiterer Reformbedarf bestehe in den Augen des BSW auch, um den Weiterbetrieb tausender Solarstromanlagen zu ermöglichen, die bereits ab 2021 nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber die „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“.

Mehr unter www.solarwirtschaft.de