Die E-Rechnung ist jetzt Pflicht

Unternehmen dürfen Kosten von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte nur noch digital bei Bundesbehörden geltend machen.

Seit dem 27. November 2020 dürfen Unternehmen Kosten von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte nur noch digital bei Bundesbehörden geltend machen. Rechnungen in anderen Formaten können laut Gesetz abgelehnt werden.

Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. „Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung – beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist – wird nicht als E-Rechnung  verstanden“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Verband Bitkom.

Die Einführung der E-Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel in Europa stärken soll. Der Verband Bitkom erwartet, dass diese Regelung die gesamte Wirtschaft stark anregt, künftig überall auf die elektronische Rechnung zu setzen. Aktuell stellen noch ein Drittel der Unternehmen Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform.

Um kleine, mittlere und große Organisationen bei der Umstellung auf die E-Rechnung zu unterstützen, hat der Bitkom das Faktenpapier „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht.

Diese Merksätze sind zu finden unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/10-Merksaetze-fuer-elektronische-Rechnungen

Foto: Markus Spiske