Drittes Smart-Meter-Gateway zertifiziert

Mit der Zertifizierung des dritten Smart-Meter-Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde ein wichtiges Etappenziel für die Digitalisierung der Energiewende erreicht.

Die Einführung von Smart-Meter-Gateways wurde an strikte Vorgaben zum Datenschutz und -sicherheit geknüpft. Mindestens drei Geräte unterschiedlicher Hersteller mussten die hohen Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Kurz vor Weihnachten 2019 wurde das dritte Smart-Meter-Gateway zertifiziert. Auch die Herstellungs- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte wurden durch das BSI zertifiziert.

„Ein zentrales Etappenziel aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist durch die Zertifizierung endlich erreicht worden“, sagte Anke Hüneburg, Bereichsleiterin Energie im ZVEI. „Es wird der Energie- und Verkehrswende den dringend benötigten Schwung verleihen.“

Smart-Meter-Gateways ermöglichen die sichere Kommunikation zwischen den Akteuren im Energiesystem. Nur so kann eine sichere Stromversorgung bei wachsendem Anteil an erneuerbaren Energien und neuen Verbrauchsgeräten wie Ladesäulen, Wärmepumpen und Speichern gewährleistet werden. Auf Basis der zertifizierten Geräte kann das BSI jetzt die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Meter-Gateways feststellen. Geplant ist außerdem, dass ihre Funktionen Schritt für Schritt durch Software-Updates, die ebenfalls hohen Sicherheitskriterien genügen müssen, erweitert werden.

Marktanalyse wird aktualisiert

Da zuvor noch Auswirkungen von geplanten Rechtsrahmenänderungen in verschiedenen Bereichen analysiert werden müssen, erfolgt die Veröffentlichung der Marktanalyse und die Feststellung der technischen Möglichkeit in Abstimmung mit dem BMWi Anfang 2020. In der Marktanalyse nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme erfasst.

Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG durch das BSI, mit der offiziell – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind dann für bestimmte Einbaugruppen gegeben, da drei Smart-Meter-Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI dann formal festgestellt wird. Damit werden grundzuständige Messstellenbetreiber, in Abhängigkeit des vom Messstellenbetriebsgesetzes vorgegebenen Zeitplans, zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr verbaut werden.