VDE: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind anzumelden

Neue Regelungen für Ladesäulen und Wallboxen sowie Speicher sind nun bundesweit verpflichtend. VDE|FNN schafft mit der TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) ein Basisregelwerk für diese Spannungsebene und löst neun Regelwerke ab.

Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu seien alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet, teilt der VDE mit. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN die VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung) aktualisiert, die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN auch ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur.

Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, erklärt die Bedeutung der Anmeldung: „Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“ Mehr Informationen rund um Elektromobilität sind unter dem Link backbone.vde.com verfügbar.

Damit Ladevorgänge bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden können, müssen Netzbetreiber wissen, wo diese wirken. Ein Konzept zur bundesweiten Umsetzung eines zentralen Melderegisters für private Ladeinfrastruktur ist in Vorbereitung.

Technische Anforderungen an Speicher

Die neue TAR Niederspannung definiert neben den technischen Anforderungen an Ladeeinrichtungen auch die an Speicher. Beispielweise sind erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen von Speichern festgelegt. Die TAR Niederspannung gilt für alle Bezugsanlagen in der Niederspannung. Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen sind in der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) verankert. Langfristig ist geplant, beide Unterlagen in einem Regelwerk zu vereinen.

Für Netzbetreiber, Elektrohandwerker und Hersteller, etwa von Schutzeinrichtungen, hat VDE|FNN mit der TAR Niederspannung ein anwenderfreundliches, kompaktes Basisregelwerk für diese Spannungsebene geschaffen. Die neue Anwendungsregel löst neun Unterlagen ab.

Die TAR Niederspannung ist mit allen betroffenen Fachkreisen entwickelt worden. Zwischen 2014 und 2016 haben Vertreter von Netzbetreibern, Herstellern, dem Elektrohandwerk und der Berufsgenossenschaft auf Basis des europäischen Network Code „Requirements for Generators“ einen Entwurf erstellt. Diesen hat VDE|FNN im April 2017 veröffentlicht und um Änderungsvorschläge gebeten. Die rund 2.800 Stellungnahmen aus der Fachöffentlichkeit hat das verantwortliche Gremium im VDE|FNN geprüft und in einem Workshop mit allen Interessierten ausführlich diskutiert. Nach einem mehrstufigen Freigabeprozess, der auch die Notifizierung bei der EU-Kommission beinhaltete, ist die neue Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ am 8. März 2019 in Kraft getreten.