Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft müssen auf gewachsenem Boden Leiternspitzen verwendet werden.
+ Verwendbar auch bei Leitern mit Traversen
+ Geeignet für Holmquerschnitte 61,5 x 20 mm, 64 x 25 mm bis 97 x 25 mm
+ TÜV-geprüft