Förderung privater Ladestationen gestartet

Am 24. November 2020 startet die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Mit einem Zuschuss in Höhe von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt.

Mit messbarem Erfolg startete am 24. November die neue Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der KfW. Die KfW berichtete gegenüber Medien, das innerhalb von 24 Stunden 16.000 Anträge für über 20.000 Ladestationen gestellt wurden. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

Investoren erhalten für Erwerb und Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Das heißt also auch, das die E-Handwerke mit ihrem Know-how gefragt sind, um diese Ladestationen – in der Regel Wallboxen – fachgerecht zu installieren und gegebenenfalls die vorhandene Elektroinstallation für diese Belastung fit zu machen.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung handelt. Zweitens muss die Ladestation intelligent steuerbar sein. Die dritte Voraussetzung ist, dass der für das Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort, etwa eine Photovoltaik-Anlage, bezogen werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.

Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/440

Foto: chuttersnap