Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ist dauerhaft gültig, teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit.
Seit Beginn des Jahres 2023 gilt beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für die Umsatzsteuer (im Alltag auch Mehrwertsteuer genannt) der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz. In der täglichen Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob die Umsatzsteuer von null Prozent bleibt.… Weiterlesen