Neues Förderprogramm für die E-Mobilität

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kleine und mittlere Unternehmen sowie andere beim Aufbau der „Ladeinfrastruktur vor Ort“.

Jetzt können Anträge gestellt werden für das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die neue Förderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kleinen Stadtwerken und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels, des Hotel- und Gastgewerbes und Weiteren eine Zuschussförderung für den Aufbau und die Inbetriebnahme eigener Ladepunkte. Mit der Förderung soll somit der Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags beschleunigt werden. Förderanträge können hier nur bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Die Förderung im Überblick

– Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

– Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

– Gefördert wird:

a) der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,

b) der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,

c) der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,

d) der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.

– Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).

– Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.

– Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.

– Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.

– Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Anträge für das Förderprogramm »Ladeinfrastruktur vor Ort«werden gestellt bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

Foto: iStock/3alexd